§ 1 Allgemeines
1. Die Lieferungen und Leistungen der Firma BONBETON / David Lengersdorf erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Diese gelten somit auch fur alle kunftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrucklich vereinbart werden.
2. Die Unwirksamkeit eines Teiles dieser Bedingungen, gleichgultig aus welchem Rechtsgrund, läßt die Wirksamkeit der ubrigen Vereinbarungen unberuhrt.
3. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich die Firma BONBETON / David Lengersdorf 30 Kalendertage gebunden.
4. Unser Eigentums- und Urheberrecht an von uns erstellten Entwurfen, Zeichnungen und Kostenvoranschlägen behalten wir uns vor. Diese Unterlagen
durfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages
unverzuglich an uns zuruckzugeben.
5. Aufträge bedurfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Firma BonBeton / David Lengersdorf; lehnt diese nicht binnen 4 Wochen nach
Auftragserteilung die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.
§ 2 Lieferung und Abnahmeverzug
1. Liefertermine oder -Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedurfen der Schriftform.
2. Höhere Gewalt und Umstände, die von BONBETON / David Lengersdorf nicht zu vertreten sind, sowie unvorhergesehene Hindernisse (z.B. auch nicht
richtige oder rechtzeitige Selbstbelieferung), die von uns trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden können, berechtigen uns fur die
Dauer der Behinderung, die Lieferung ganz oder teilweise einzustellen oder aufzuschieben.
3. Bei Vorliegen von durch die Firma zu vertretenden Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Kunden gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf 4 Wochen
festgelegt, die mit Eingang der Fristsetzung bei der Firma BONBETON / David Lengersdorf beginnt.
4. Verzögerungen aufgrund schlechter Wetterverhältnisse berechtigen nicht zur Nachfristsetzung.
5. Bleibt der Kunde mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als sieben Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige im Ruckstand, so kann die
Firma BONBETON / David Lengersdorf dem Kunden schriftlich eine Nachfrist von drei Tagen setzen mit der Erklärung, dass die Firma BONBETON / David
Lengersdorf nach Ablauf dieser Frist die Lieferung ablehne und Schadenersatz verlange.
6. Verlangt die Firma BONBETON / David Lengersdorf Schadenersatz, so beträgt dieser 20% des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder
niedriger anzusetzen, wenn die Firma BONBETON / David Lengersdorf einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
§ 3 Mangelruge, Gewährleistung und Haftung
1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, liefert der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschuss sonstiger
Gewährleistungsanspruche des Kunden Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist
beginnt mit dem Datum der Lieferung.
2. Offensichtliche Mängel mussen der Firma BONBETON / David Lengersdorf unverzuglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach Lieferung, auf
jeden Fall vor der Bearbeitung und Verarbeitung oder der Verlegung der Ware schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Gegenstände sind in dem
Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Auftragnehmer bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen
die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsanspruche gegenuber der Firma BONBETON / David Lengersdorf, insbesondere auch
fur Folgeschäden ausdrucklich aus. Spätere Reklamationen können in keinem Fall berucksichtigt werden.
3. Bei farbigen und abgetönten Betonerzeugnissen sind Farbunterschiede unvermeidbar und kein Reklamationsgrund. Wasserstreifen, Wolkenbildung,
Entluftungsspuren, Ausbluhungen, leichte Verformungen, Poren und Lunker, sind bei Betonsteinprodukten eine in der Betontechnologie allgemein bekannte
Tatsache und technisch unvermeidlich. Die genannten Auffälligkeiten können auch durch Witterungseinflusse entstehen oder verstärkt werden. Sie
begrunden daher keine Mangelruge. Entsprechendes gilt fur Haarrisse. Bemusterungen können nur allgemeine Farben und Gefuge des Steines zeigen;
daher kann eine Gewähr, dass die Lieferung in Farbe und Struktur genau mit den vorgelegten Handmustern ubereinstimmt, nicht ubernommen werden.
Abweichungen sind kein Grund fur Beanstandung. Ferner berechtigen geringfugige Maßabweichungen, welches genaues Passen und das richtige
Verhältnis nicht stören, nicht zu Beanstandungen.
4. Die Firma BONBETON / David Lengersdorf steht dem Auftraggeber nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat uber die Verwendung ihrer
Erzeugnisse zur Verfugung. Sie haftet hierfur jedoch nur dann nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes, wenn hierfur ein besonderes Entgelt vereinbart
wurde.
5. Schadensersatzanspruche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfullung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei
Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Firma BONBETON / David Lengersdorf als auch gegen deren Erfullungs- bzw.
Verrichtungshilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfullung aller Forderungen, die der Firma BONBETON / David Lengersdorf aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder kunftig
zustehen, behält sich die Firma BONBETON / David Lengersdorf das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Kunde darf uber die
Vorbehaltsware nicht verfugen.
2. Wird unsere Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, so uberträgt der Kunde uns zur Sicherung unserer Forderungen schon
jetzt wertanteilmäßig (Rechnungswert) sein (Mit)-Eigentum an der neu entstandenen Sache (Sicherungseigentum) mit der gleichzeitigen Vereinbarung, dass
er diese Sache unentgeltlich fur uns verwahrt. Alle Forderungen aus der Veräußerung oder Verarbeitung des an die Stelle der Vorbehaltsware tretende
Sicherungseigentums tritt der Kunde mit allen Nebenrechten zur Sicherung unserer Forderung schon jetzt an uns ab. Die Firma BONBETON / David
Lengersdorf nimmt die Abtretung schon jetzt an. Wird Ware , an der wir Miteigentum haben, veräußert, beschränkt sich die Abtretung auf den erstrangigen
Forderungsanteil, der unserem Miteigentum entspricht. Der Kunde ist zu einer anderweitigen Abtretung nicht befugt.
3. Auf Verlangen ist der Kunde verpflichtet, uns seine Forderungen gegen Dritte einzeln nachzuweisen und den Nacherwerbern die erfolgte Abtretung
bekannt zu geben mit der Aufforderung, bis zur Höhe unserer Forderungen ausschließlich an uns zu bezahlen. Wir sind jederzeit berechtigt, die
Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und selbst die Einziehung der Forderung vorzunehmen.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers- insbesondere bei Zahlungsverzug- ist die Firma BONBETON / David Lengersdorf berechtigt, die
Vorbehaltsware auf ihre Kosten zuruckzunehmen. In der Zurucknahme sowie bei der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Firma BONBETON / David
Lengersdorf liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet- kein Rucktritt vom Vertrag.
5. Die Firma BONBETON / David Lengersdorf ist berechtigt, fur die ordnungsgemäße Erfullung der Verbindlichkeiten des Kunden Sicherheiten in
ausreichender Höhe und in einer uns genugenden Form, auch in Gestalt eines Faustpfandes, zu fordern.
§ 5 Zahlungsbedingungen
1. Rechnungen der Firma BONBETON / David Lengersdorf sind zahlbar innerhalb 7 Tagen ab Rechnungsdatum. Skontovereinbarungen oder
Ratenzahlungsvereinbarungen sind schriftlich zu treffen.
2. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich die Firma BONBETON / David Lengersdorf ausdrucklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur
zahlungshalber.
3. Die Firma BONBETON / David Lengersdorf ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere
Schulden anzurechnen, und wird den Kunden uber die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die
Firma BONBETON / David Lengersdorf berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung
anzurechnen.
4. Der Kunde ist zu Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 6 Datenschutz nach DSGVO
1. Speicherung von personenbezogenen Daten: Zur Leistungserfullung gegenuber unseren Kunden mussen wir bestimmte personenbezogene Daten wie
Name, Adresse, Geburts- und Sterbedatum erheben und verarbeiten die mit Vertragsabschluss und der Erfullung zur Produktion von Produkten der Firma
BONBETON / David Lengersdorf in Zusammenhang stehen.
2. Speicher- und Aufbewahrungsfrist: Wir verabeiten personenbezogene Daten nur solange, wie es fur die Erfullung unserer vertraglichen Verpflichtungen
erforderlich ist. Sobald die betreffenden Daten hierfur nicht mehr erfolderlich sind, werden sie grundsätzlich gelöscht. Zur Erfullung bestimmter gesetzlicher
Vorgaben mussen wir einzelne Daten auch uber die Beendigung vertraglicher Beziehungen hinaus speichern. Dazu gehören z.B. Dokumentations-,
Nachweis- und Aufbewahrungspflichten des nationalen Handels- und Steuerrechts. In diesen Fällen sind wir rechtlich verpflichtet, die Daten fur die in
diesen Vorschriften vorgesehenen Zeiträume zu speichern bzw. aufzubewahren.
§ 7 Sonstiges
1. Übernimmt die Firma BONBETON / David Lengersdorf den Einbau bzw. die Verlegung oder Versetzung der gelieferten Materialien, so ist die
Verdingungsordnung fur Bauleistungen Teil B Bestandteil aller Angebote, Leistungen, Verträge sowie Nachtrags- oder Zusatzaufträge.
2. Soweit die Verlegekosten im Angebotspreis enthalten sind, setzen diese Kosten eine normale Verlegemöglichkeit voraus. Erschwernisse, die zusätzliche
Arbeiten erfordern, sind gesondert zu verguten.
3. Erforderliche Mehrleistungen, die beim Aufmaß nicht erkennbar sind, werden zusätzlich berechnet.
4. Verbrauchsmaterialien und Betriebskosten (Maschinen) werden aufgrund der erbrachten Leistungen, dokumentiert durch Rapporte, Aufmaßlisten und
Belege berechnet.
5. Die urheberrechtliche Verwertung fur von uns erstellte und ausgefuhrte Arbeiten und realisierte Entwurfe, insbesondere deren Präsentation auf unseren
Websites und in den sozialen Netzwerken, gilt grundsätzlich als vereinbart.
6. Fur eingelagerte Materialien des Auftraggebers oder Kunden können wir grundsätzlich keine Gewähr bezgl. Beschädigung, Vollständigkeit und
Unversehrtheit geben.
7. Die Firma BONBETON / David Lengersdorf ubernimmt bei Außenarbeiten keine Gewähr fur die Beschädigung vorhandener Bepflanzung. Der
Auftraggeber hat diese auf eigene Kosten zu entfernen.
§ 8 Gerichtsstand
1. Erfullungsort und Gerichtsstand ist Köln.
§ 9 Schlussabstimmung
1. Sollten Bestimmungen dieser Bedingungen oder evtl. weiterer getroffener Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gultigkeit
des Vertrages im Übrigen nicht beruhrt. Eine unwirksame Bestimmung oder Bedingung gilt als durch eine wirksame oder durchfuhrbare ersetzt, die ihr in
rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich und ideell am nächsten kommt.